Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Lieferungen und Montageleistungen

Stand: 03.03.2026

1. Anbieter / Vertragspartner

Vertragspartner ist:

Ekostol sp. z o.o.
ul. Kijowska 44, 85-703 Bydgoszcz, Polen
E-Mail: info@fensterversorger.de
Telefon: +49 171 315 47 82
Website: www.fensterversorger.de

Handelsregister (Polen): KRS 0001035364
USt-IdNr. (EU): PL5543013340

vertreten durch: Radoslaw Rozycki – Geschäftsführer

(nachfolgend „Anbieter“)

2. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferung von Fenstern, Türen, Schiebetüren, Rollläden, Raffstoren, Insektenschutz sowie Zubehör (zusammen „Waren“) sowie für Montageleistungen („Montage“) zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Spezielle Regelungen für Unternehmer sind jeweils gesondert gekennzeichnet.

3. Angebot, Vertragsschluss, Unterlagen

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder (b) Beginn der Ausführung/Produktion nach Freigabe.
(3) Technische Unterlagen, Zeichnungen und Angaben (z. B. Uw-Werte) sind – soweit nicht ausdrücklich zugesichert – projekt- und ausführungsabhängig. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung festgelegten Spezifikationen.

4. Maßanfertigung, Produktionsfreigabe

(1) Die Waren werden regelmäßig individuell nach Maß gefertigt.
(2) Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde eine Spezifikation (z. B. Maße, Ausführung, Verglasung, Farbe, Zubehör). Erst nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden wird die Fertigung eingeplant.
(3) Änderungen nach Freigabe sind nur möglich, sofern technisch und zeitlich umsetzbar; Mehrkosten und Terminverschiebungen können entstehen.

5. Technische Bestandsaufnahme & Aufmaß (bei geplanter Montage)

(1) Sofern Montage durch den Anbieter beauftragt wird, ist vor Produktionsfreigabe in der Regel eine technische Bestandsaufnahme & Aufmaß vor Ort erforderlich.
(2) Für diesen Termin berechnet der Anbieter eine Pauschale in Höhe von 300,00 EUR netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (bei Verbrauchern brutto).
(3) Anrechnung: Bei einem Auftragswert von mindestens 5.000,00 EUR netto wird die Pauschale vollständig auf den Warenwert angerechnet.
(4) Terminverschiebungen durch den Kunden sind rechtzeitig mitzuteilen. Bei kurzfristiger Absage/No-Show kann die Pauschale einbehalten werden, sofern dem Anbieter dadurch Aufwendungen entstanden sind.

6. Eigenaufmaß / Lieferung ohne Montage (wichtige Regelung)

(1) Der Kunde kann Waren ohne Montage beziehen. In diesem Fall kann die Maßermittlung durch den Kunden selbst erfolgen („Eigenaufmaß“).
(2) Eigenaufmaß ist ausschließlich bei Lieferung ohne Montage zulässig.
(3) Haftungsausschluss für Maßangaben des Kunden:
Erfolgt die Bestellung auf Grundlage vom Kunden selbst ermittelter und freigegebener Maße, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung und keine Haftung für Maßfehler, Passungenauigkeiten, Folgekosten, Montageprobleme, Verzögerungen oder sonstige Nachteile, die aus unzutreffenden Maßangaben resultieren.
(4) Der Kunde trägt bei Eigenaufmaß das volle Risiko der Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Maßangaben sowie der Eignung der Einbausituation.

7. Preise, Umsatzsteuer

(1) Sofern nicht anders vereinbart, gilt:

  • Verbraucher (B2C): Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit i. d. R. 19%).
  • Unternehmer (B2B): Preise zzgl. Umsatzsteuer; bei innergemeinschaftlicher Lieferung (WDT) kann eine Lieferung zu 0% USt. erfolgen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (insb. gültige USt-IdNr., Nachweise).
    (2) Zusatzleistungen (z. B. Sonderfarben, Zubehör, Sonderausführungen) werden gemäß Angebot/Auftragsbestätigung berechnet.

8. Zahlungsbedingungen

(1) Waren (Maßanfertigung): Die Zahlung für Waren erfolgt zu 100% im Voraus, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart. Mit Zahlungseingang wird der Auftrag zur Fertigung eingeplant.
(2) Technische Bestandsaufnahme & Aufmaß: Zahlung der Pauschale gemäß Ziff. 5 vor dem Termin, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Montage: Die Vergütung für Montageleistungen ist nach Abschluss der Arbeiten vor Ort in bar fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.

9. Lieferzeiten, Lieferung, Teillieferungen

(1) Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt.
(2) Lieferfristen beginnen erst nach (a) vollständiger Klärung der technischen Spezifikation, (b) Produktionsfreigabe und (c) Zahlungseingang.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(4) Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Materialengpässe, Transportstörungen) können zu Verzögerungen führen; Ansprüche hieraus bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

10. Montageleistungen, Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde stellt sicher, dass Montageort und Zugänge am vereinbarten Termin frei zugänglich sind und erforderliche Vorleistungen (z. B. Baustellenzugang, Strom, Räumung) rechtzeitig bereitstehen.
(2) Zusätzliche Arbeiten, die aufgrund fehlender Mitwirkung oder geänderter Baustellensituation erforderlich werden, werden gesondert vergütet.
(3) Auf Wunsch erfolgt die Montage gemäß den Richtlinien der RAL-Montage, soweit dies projektbezogen vereinbart und technisch umsetzbar ist.

11. Abnahme (bei Montage)

(1) Nach Abschluss der Montage erfolgt eine gemeinsame Abnahme/Übergabe.
(2) Offensichtliche Mängel sind bei Abnahme zu dokumentieren.
(3) Unterbleibt eine Abnahme trotz Fertigstellung und nutzt der Kunde die Leistung, gilt die Abnahme als erfolgt, soweit gesetzlich zulässig.

12. Widerrufsrecht (Verbraucher) / Ausschluss bei Maßanfertigung

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
(2) Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(3) Da die vom Anbieter gelieferten Waren regelmäßig maßgefertigt sind, ist ein Widerruf im Regelfall ausgeschlossen, sobald die Maßanfertigung vereinbart ist.

13. Eigentumsvorbehalt (Unternehmer)

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt), soweit rechtlich zulässig.

14. Mängelrechte / Gewährleistung

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Lieferung ohne Montage (Kauf): Mängelansprüche verjähren grundsätzlich in 2 Jahren ab Ablieferung (§ 438 BGB).
(3) Mit Montage (Werkleistung am Bauwerk): Bei Werkleistungen können längere Verjährungsfristen gelten; bei Arbeiten an einem Bauwerk regelmäßig 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB).
(4) Offensichtliche Transportschäden sind möglichst bei Lieferung zu dokumentieren und dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

15. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Die Regelung in Ziff. 6 (Eigenaufmaß) bleibt unberührt.

16. Technische Nachweise / Förderprogramme

(1) Auf Wunsch stellt der Anbieter technische Nachweise (z. B. Uw-Werte) zur Verfügung, soweit diese für das konkret gelieferte Produkt verfügbar sind.
(2) Eine Zusage der Förderfähigkeit (BAFA/KfW/steuerliche Förderung) wird nicht übernommen; maßgeblich sind die jeweiligen Programmbedingungen und die Gesamtmaßnahme.

17. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf der Website abrufbar.

18. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Gerichtsstand: Für Unternehmer ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters maßgeblich. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns, und wir helfen Ihnen bei der Auswahl der passenden Lösungen, erstellen Ihnen ein Angebot und planen die Umsetzung individuell auf Ihr Zuhause und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

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